Die Altteilsteuer gibt es ausschließlich in der KFZ-Branche und ist eine besondere Variante der Umsatzsteuer. In dem Moment, wo Kunden Teile eines Kraftfahrtzeugs austauschen lassen, fällt die Austauschsteuer an. Die Grundlage ist immer der Wert des ursprünglichen Neuteils (UVP Unverbindliche Preisempfehlung). Auf der Rechnung des Kunden muss die AT-Steuer separat ausgewiesen werden. Der KFZ-Betrieb führt die Altteilsteuer an das Finanzamt ab.
Varianten
Das Steuerbüro kann unter sechs verschiedenen Varianten wählen.
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Variante 5
Variante 6
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