Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 UStG. Ist diese Frist abgelaufen können darunterfallende Daten gelöscht werden.
Wird die Funktion ausgeführt, werden folgende Daten gelöscht:
- Kundenstammdaten
- Fahrzeuge des Kunden
- Einträge in der OP-Verwaltung inklusive der dazugehörigen Zahlungen
- Reifensätze
- Bankverbindungen
- Sonderkonditionen Ersatzteile
- Sonderkonditionen Verrechnungssätze
- Ansprechpartner
- Belege inklusive. der dazugehörigen Positionen
- Belegsummen
- Buchungen aus der Zeiterfassung
Achtung: Das Löschen der Altkunden kann nicht rückgängig gemacht werden!
Der Ablauf
Klicken Sie oben links auf das Pulldownmenü Datei > Administration > Altkunden löschen
Führen Sie eine Datensicherung durch, damit das Löschen der Daten notfalls leicht wieder behoben werden kann (dringende Empfehlung).
Die Datensicherung startet...
Die Daten werden untersucht und eine Übersicht der zu Löschenden Daten wird angezeigt.
mit OK bestätigen. Wenn sie sich sicher sind, die Kunden, Fahrzeuge die länger als 10 Jahre nicht verwendet wurden und die dazugehörigen Belege (incl. OP-Einträgen) zu löschen, dann bestätigen sie den Dialog mit Ja, danach beginnt der Löschvorgang.
Wenn der Vorgang abgeschlossen kommt diese Meldung.
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