Diese Funktion ist für Kunden interessant die z. B. Elektrofahrzeuge, Wohnmobile oder andere Sonderfahrzeuge in Ihrem Fahrzeugstamm haben, da hier vermehrt andere Stundensätze berechnet werden. Um dies nicht immer manuell im Beleg zu ändern, besteht die Möglichkeit einen AW-Satz fest im Fahrzeug zu hinterlegen, der den Standard-Verrechnungssatz übersteuert.
Um einen neuen Verrechnungssatz für bestimmte Fahrzeuggruppen anzulegen, wählen Sie im Hauptmenu den Button "Preiskonzepte", danach "AW Verrechnungssätze".
Folgendes Fenster öffnet sich. Entweder wählen wir einen freien Satz Bsp. 7 oder klicken auf "Neu".
Im Beispiel wählen wir Satz-Nr. 7 mit Mausklick aus und klicken auf den Button "Bearbeiten".
Im folgenden Fenster geben wir "95€" ein und bestätigen mit der Entertaste. Dann verlassen wir das Fenster durch Klick auf "Beenden".
Im folgenden Fenster bestätigen wir mit Klick auf "Ja".
Jetzt ist der Verrechnungssatz für Elektrofahrzeuge angelegt. Wichtig für die Funktion ist, dass bei "AW-Art" kein Kürzel zugeordnet ist. Ansonsten kann der Standard nicht übersteuert werden und der neue Verrechnungssatz wird nicht gezogen. Mit Klick auf "Beenden" verlassen wir die Maske.
Um jetzt den neu erstellten Satz einem Fahrzeug zuzuordnen öffnen wir die "Fahrzeuge":
Im Beispiel wählen wir das Fahrzeug mit dem Kennzeichen "OD-TM 111E" mit Doppelklick aus.
In der Fahrzeugmaske klicken wir rechts auf den Reiter "AW,Gar.,Typ".
Jetzt wählen wir über den Button bei "Sonder-Verrechnungssatz" unseren Verrechnungssatz 7 (Elektrofahrzeuge) mit einem Mausklick aus.
Nach der Auswahl des Verrechnungssatzes sehen wird darunter auch unseren zugeordneten Stundensatz.
Mit Klick auf "Beenden" oder auf "Beleg anlegen" speichern wir diese Zuordnung. Nun noch das Speichern bestätigen und der Verrechnungssatz ist beim Fahrzeug hinterlegt und übersteuert den Standard-AW.
Im Beispiel legen wir ein neues Angebot an.
Wenn Sie jetzt ein "A" (Arbeitswert) bei Positionsart wählen, wird der für dieses Fahrzeug hinterlegte Verrechnungssatz gezogen.
Der Verrechnungssatz bleibt gültig, bis er in der Fahrzeugmaske wieder entfernt oder geändert wird.
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