Seit dem 1.Januar 2025 ist die Mitteilungsverpflichtung für elektronische Kassen in Kraft getreten.
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
Bis spätestens zum 1. Juli 2025 sind der zuständigen Finanzbehörde alle im Bestand befindlichen elektronischen Kassen des Unternehmens zu melden. Werden elektronische Kassen nach dem 1. Juli 2025 angeschafft, müssen diese innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Hierfür wird eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit über die ERiC-Schnittstelle zu "Mein Elster" zur Verfügung gestellt.
Alle für die Anmeldung notwendigen Informationen können ab der Version 2.82.3 der Warenwirtschaft sehr einfach aus dem Programm heraus angezeigt werden. Dies ist jedoch nur mit einer aktivierten TSE möglich.
Wird die Kasse bzw. das Kassenbuch ohne eine solche TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verwendet, ist der Abruf der Informationen nicht möglich. Da aber auch elektronische Kassensysteme (eAs - elektronische Aufzeichnungssysteme) ohne TSE gemeldet werden müssen, haben wir nachfolgend die für die Anmeldung notwendigen Informationen zusammengefasst.
Bitte weiter unten die Hinweise zu den einzelnen Punkten beachten.
ANGABEN ZUM ELEKTRONISCHEN AUFZEICHNUNGSSYSTEM (eAs)
1. Art des eAs: Computergestützte/PC-Kassensysteme
2. Software des eAs: Hier muss die Variante der Warenwirtschaft eingetragen werden
3. Software-Version des eAs: Softwareversion der Warenwirtschaft
4. Hersteller des eAs: Topmotive
5. Modell des eAs: eingetragen wird das Kassenmodul, welches aktiviert ist
6. Anschaffung des eAs: Kaufdatum des Kassenmodul / der Warenwirtschaft
7. Außerbetriebnahme des eAs: nicht erforderlich
8. Grund der Außerbetriebnahme des eAs: nicht erforderlich
2. Software des eAs (elektronischen Aufzeichnungssystems)
Die Variante der Warenwirtschaft kann links oben im Programmfenster abgelesen werden.
3. Software-Version des eAs
Die Softwareversion der Warenwirtschaft kann ebenfalls oben links im Programmfenster gefunden werden.
5. Modell des eAs
Es gibt in der Warenwirtschaft zwei Varianten von Kassenmodulen. Es gibt das Kassenbuch und es gibt die PC-Kasse. Erkannt werden kann dies an der Bezeichnung des Kassenmoduls im Programmfenster.
Die PC-Kasse wird mit Kasse bezeichnet.
Das Kassenbuch wird mit Kasse E/A bezeichnet.
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