Wurde eine Rechnung erzeugt, die komplett falsch ist und gewissermaßen "gelöscht" werden soll, dann ist der Vollstorno die dafür nötige Funktion. Die fehlerhafte Rechnung bleibt erhalten, eine Stornorechnung wird erzeugt und beide Belege werden miteinander verbucht. Rechnung und Stornorechnung müssen dann an die Buchhaltung weitergeleitet werden.
Video-Erläuterung
Vollstorno
Die fehlerhafte Rechnung in eine "G./Stornorechnung" wandeln:
Als Option den Vollstorno wählen:
WENN ein Kassenmodul freigeschaltet ist, kann nun eine Kassenanmeldung nötig sein:
Danach bitte einen Stornogrund angeben, der Rückwirkend bei Steuerprüfungen relevant werden könnte und dann mit einem Klick auf "Übernehmen" weiter.
Die Stornorechnung wird ausgedruckt und deren korrekter Druck sollte nun bestätigt werden:
Stornogrund
Im Nachhinein kann der Stornogrund in den Positionen der Belege abgefragt werden:
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.