Beim Reverse-Charge-Verfahren handelt es sich um ein steuerrechtliches Konzept zur Umkehr der Steuerschuld. In der Regel bezeichnet Reverse Charge die Regelung, bei der nicht der Lieferant oder Dienstleister die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, sondern vielmehr der Empfänger der Leistung für die Begleichung der Umsatzsteuer verantwortlich ist. Reverse Charge wird meistens bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU angewandt.
Hier gilt das Überwiegensprinzip. Das bedeutet, dass die Rechnung nicht in Arbeitszeit und Material aufgeteilt wird. Wenn die Arbeitszeit überwiegt, handelt es sich um eine Reverse-Charge-Leistung. Überwiegt hingegen der Materialanteil, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor (ein steuerfreier Warenverkauf zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern unter Einhaltung spezifischer Bedingungen).
Für den Fall Reverse-Charge kann ein Haken im Belegkopf aktiviert werden, um diese Fälle zu markieren und in der DATEV-Schnittstelle, entsprechend buchen zu können.
Option aktivieren
Damit der Haken in den Belegen gesetzt/entfernt werden kann, muss diese Option einmalig eingestellt werden. Hierzu die Einstellungen aufrufen:
Den Karteireiter Einstellungen anklicken:
unter "Einstellungen" enthält das Stichwort "Reverse Charge" eingeben und den Wert für Reverse Charge aktivierbar auf 1,00 setzen.
Im Belegkopf
Unten rechts im Belegkopf kann nun der Haken Reverse Charge verwendet werden, um den Beleg entsprechend zu markieren:
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