Die Altteilesteuer (auch Austauschsteuer genannt) ist eine besondere Umsatzsteuer im KFZ-Bereich. Die Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Die Steuer muss das KFZ-Unternehmen an das Finanzamt leisten. Und somit muss die AT-Steuer in der Belegposition mit berücksichtigt werden.
Werden Altteil/Austausch-Ersatzteile aus einem Katalog importiert, dann wird die AT-MwSt. 3 automatisch mit importiert.
Hinweis: Die AT-Steuer wird nur automatisch gesetzt, wenn der Katalog auch die Information mitliefert. Es ist nicht garantiert, dass dies bei allen Lieferanten der Fall ist.
Video:
- Positionsart E auswählen.
- Text, Preis etc. vom Ersatzteil manuell eingeben.
- Mit der rechten Maus in die Spalte "M-Nr" und "10% Austausch Steuer" anklicken.
- Nun wird in der Spalte "M-Nr" die 3 für AT-Steuer, Spalte AT wird mit einem Haken versehen und zusätzlich wird die "Berechnungsgrundlage AT-MwSt." angezeigt.
- Auf der Rechnung wird die AT-MwSt. in den Summe berücksichtigt.
Hinweis: Sollte eine DATEV-Schnittstelle aktiv sein, dann muss die AT-Steuer auch dort berücksichtigt werden.
Hier der direkte Link zur detaillierten DATEV-Einstellung: Varianten der AT-Steuer (Austauschsteuer/Altteilsteuer)
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